Das Täterpaar, das in Frankreich seine vier Töchter genitalverstümmeln ließ, wurde zwar verurteilt, doch noch steht nicht fest, ob es die ohnehin milde Haftstrafe verbüßen muss
Die besondere Tragik: Die beiden jüngsten Opfer hätten geschützt werden können! Doch die französischen Behörden haben wirksamen Schutz und ein rechtzeitiges Strafverfahren gegen die Täter unterlassen…
Nièvre/Frankreich, 01.06.2012: Für die Verstümmelung der Genitalien durch Herausschneiden der Klitoris und Labien seiner vier Töchter wurde am Freitag ein Ehepaar aus Guinea für schuldig befunden und zu einer geringen Haftstrafe verurteilt: Laut Urteil muss der Vater zwei Jahre hinter Gitter, die Mutter 18 Monate. Laut Le Monde bleibt der Richter mit dieser Entscheidung weit unter der Forderung des Staatsanwaltes, der für den Vater 8 Jahre und für die Mutter 6 Jahre ohne Bewährung gefordert hatte.
Unmittelbar nach der Urteilsverkündung kündigte der Präsident des Gerichts in Nevers an, es sei “keinesfalls sicher, dass die Beiden ins Gefängnis gehen” da der Strafvollzugsrichter prüfen werde, in welchem Maß die Strafe abgeändert werden könne! Doch damit nicht genug: [...]
HIER im Originalartikel weiterlesen. (taskforcefgm.de)
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