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Freispruch: Kunst gegen Krieg | hpd


Wolfram P. Kastner mit Kriegsbildern / Foto: privat
MÜNCHEN. (hpd) Sind Antikriegsbilder jugendgefährdend? Eine Ausstellung wurde verboten, es erging ein Bußgeldbescheid. Das Amtsgericht München befand nun: Antikriegsbilder sind keine Ordnungswidrigkeit, denn die Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Freiheit der Kunst sind geschützte Rechtsgüter.

Was war geschehen? Im April vergangenen Jahres zeigte der Künstler Wolfram P. Kastner in einer Münchner Ausstellung Kunst gegen Krieg. Darin waren Bilder, eine Installation sowie Fotos von Folgen aller Kriege zu sehen – verstümmelte, blutige menschliche Körper und Gesichter.
Ein paar aufgeregte Nachbarn sowie zwei Frauen aus dem veranstaltenden Kulturteam der Ausstellung „teilen statt kriegen“ forderten zwei Stunden nach der Eröffnung, die Bilder zu verhüllen oder abzuhängen, weil dadurch Kinder traumatisiert würden. Kastner weigerte sich jedoch, die Bilder zu verstecken, weil er eben das bezweckte: das Entsetzen über die furchtbaren Folgen von Kriegen. Er hält dies für sinnvoll und heilsam. Diese Bilder können – und sollen – starke Emotionen hervorrufen. Sie sollen Kinder und Jugendliche davon abhalten, Kriege als harmlose Geschehen zu verstehen, mit Waffen zu spielen oder Soldat zu werden. [...]

HIER im Originalartikel weiterlesen. (hpd)

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