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Den Gesetzgeber hat der Teufel geritten | hpd


Prof. Dr. Holm Putzke, LL. M. / Foto © Evelin Frerk
PASSAU. (hpd) Die Diskussion um die Zulässigkeit medizinisch nicht notwendiger Beschneidungen geht auf den Rechtswissenschaftler Holm Putzke zurück – er gilt als „geistiger Vater“ des Kölner Beschneidungsurteils. In einem Interview mit dem hpd kommentiert er das vom Bundestag verabschiedete Beschneidungsgesetz.

Seit seiner grundlegenden Untersuchung aus dem Jahr 2008 hat Holm Putzke sich in zahlreichen weiteren wissenschaftlichen Beiträgen mit der Thematik auseinandergesetzt und mit seinen kritischen Stellungnahmen zur aktuellen Debatte diese maßgeblich geprägt. Der Entscheidung des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012 stimmt er zu: „Von dem Urteil geht eine klare und richtige Botschaft aus: Ob Junge oder Mädchen, die Genitalien kleiner Kinder darf man ohne medizinische Notwendigkeit nicht verletzen – auch nicht aus religiösen Gründen“.
 

hpd: Herr Putzke, der Bundestag hat kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das Eltern erlaubt, Jungen ohne medizinischen Grund die Vorhaut abzuschneiden. Was halten Sie als Urheber der ganzen Debatte von dem Gesetz? (weiter im Originalartikel...)

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