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Religionsfreiheit oder Körperverletzung? | hpd


Prof. Dr. Holm Putzke im Forum der GBS in Oberwesel / Alle Fotos: Elke Held
OBERWESEL. (hpd) Am 05. August veranstaltete die Giordano-Bruno-Stiftung einen Vortrag mit dem Juristen Prof. Dr. Holm Putzke über das Thema „Religionsfreiheit oder Körperverletzung? Die strafrechtliche Relevanz der Knabenbeschneidung“.

Das Urteil des Kölner Landgerichts, das die religiös motivierte Vorhautbeschneidung als rechtswidrige Körperverletzung wertete, hat eine kontroverse und breite Debatte ausgelöst sowie große Wellen geschlagen. In seiner Urteilsbegründung griff das Landgericht auf die Argumente des Juristen Prof. Dr. Holm Putzke zurück. Der Strafrechtsprofessor an der Universität Passau führte bereits 2008 Argumente gegen die rechtliche Zulässigkeit der religiösen Zirkumzision in seinem Aufsatz „Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung bei Knaben“ aus. Am 05. August veranstaltete die Giordano-Bruno-Stiftung einen Vortrag mit Holm Putzke am Stiftungssitz in Oberwesel, wo er seine Thesen vortrug und mit den Zuhörern diskutierte.
Zunächst wies der Referent darauf hin, wie wichtig die Beschäftigung mit den verschiedenen Hintergründen der rituellen Vorhautbeschneidung sei. Um das Thema in angemessener Form juristisch zu behandeln, müsse man sich mit dem Hintergrundwissen über Religion und Medizin vertraut machen. Da es sich um ein hochsensibles Thema handele, bedürfe es zudem großer Behutsamkeit. [...]

HIER im Originalartikel weiterlesen. (hpd)

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