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Aktuelles zur Beschneidungsdebatte | hpd

Kampagnen-Logo (Foto: E. Frerk)
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BERLIN. (hpd) Nach dem Urteil des Landgerichts Köln zur Knabenbeschneidung gab und gibt es eine lebhafte und bisweilen auch unsachliche Debatte. Ein "Arbeitskreis Kinderrechte der GBS" unternimmt den Versuch, mit Argumenten aufzuklären.
Das Gericht stellte fest, dass die Beschneidung eines minderjährigen Knaben als Körperverletzung strafbar ist. Das ist an sich keine sachliche und juristische Neubewertung der Rechtslage. Jeder operative Eingriff ist eine Körperverletzung. Allerdings stellt die Zustimmung zu einer Operation schon immer eine Einwilligung dar und rechtfertigt die Körperverletzung. Da Minderjährige jedoch nicht in der (rechtlichen) Lage sind, das selbst und für sich zu bestimmen, übernehmen die Eltern diese Aufgabe.
Soweit gäbe es an dem Urteil von Köln nichts Außergewöhnliches festzustellen. Neu und die Debatte auslösend an dem Urteil jedoch war, dass das Gericht den Eltern das Recht auf die Zustimmung zu einer medizinisch nicht notwendigen Amputation der Vorhaut absprach. Diese Einwilligung - so das Gericht - sei nicht im Sinne des Kindeswohls erfolgt und könne die Körperverletzung nicht rechtfertigen. [...]

HIER im Originalartikel weiterlesen. (hpd)

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