Schimpanse im Zoo von Bad Pyrmont. / Photo: GAP
(hpd) Mit Wirkung vom 1. August 2002 wurde Tierschutz als Staatsziel in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen. Was wurde beschlossen und hat sich seitdem etwas geändert? Ein hpd-Gespräch mit dem Tierrechtler Colin Goldner.
hpd: Was genau wurde da vor zehn Jahren beschlossen?
Goldner: Es handelte sich um eine über Jahre hinweg heftig umstrittene Änderung des Grundgesetzes, dem letztlich in Artikel 20a exakt drei Worte hinzugefügt wurden: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmässigen Ordnung“. Das war alles. Obwohl als Meilenstein gerühmt, hat sich für die Tiere dadurch nicht das Mindeste gebessert.
Welchen Status haben Tiere vor dem deutschen Gesetz?
Goldner: Durch das sogenannte „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht“ wurde schon 1990 ein Zusatzparagraph in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen, der aussagt, dass Tiere keine Sachen mehr sind, die sie bis dahin rechtlich waren, dass sie jedoch weiterhin rechtlich wie Sachen zu behandeln seien. Man kann nach wie vor ein Tier genauso kaufen oder verkaufen wie ein Fahrrad oder ein Auto. Bei diesem Zusatzparagraphen handelt es sich um eine dem Zeitgeist geschuldete Deklamation, eine Phrase ohne rechtlichen Inhalt. De facto gelten Tiere vor dem Gesetz nach wie vor als Sachen. [...]
HIER im Originalartikel weiterlesen. (hpd)
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