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Religionsfreiheit oder Körperverletzung? Die strafrechtliche Relevanz der Knabenbeschneidung | gbs

Vortrag von Prof. Dr. Holm Putzke am 5. August in Oberwesel
(23.07.2012)
Prof. Dr. Holm Putzke
Das Landgericht Köln, das die rituelle Vorhautbeschneidung als illegitime Körperverletzung wertete und damit eine breite gesellschaftliche Debatte auslöste, griff in seiner Urteilsbegründung auf die Argumente des Passauer Strafrechtsprofessors Holm Putzke zurück. Am 5. August wird Putzke seine Thesen am gbs-Stiftungssitz in Oberwesel vortragen.
Vor wenigen Tagen verabschiedete der Deutsche Bundestag eine Resolution, mit der die Bundesregierung damit beauftragt wird, bis zum Herbst eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die die religiös motivierte Vorhautbeschneidung minderjähriger Jungen erlaubt. Mit dem Beschluss reagierte das Parlament auf ein aufsehenerregendes Urteil des Landgerichts Köln, das zu heftigen Protesten von jüdischer und muslimischer Seite geführt hatte und die deutsche Politik nachhaltig unter Druck setzte.
In seiner Urteilsbegründung griff das Landgericht die juristische Argumentation auf, die Holm Putzke bereits 2008 in seinem Aufsatz „Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Knaben“ entwickelt hatte. Entsprechend gefragt war der Passauer Strafrechtsprofessor in der hitzig geführten Debatte der letzten Wochen. So war er u.a. zu Gast in der „Anne Will“-Sendung zum Thema, wo er in unaufgeregter und kompetenter Form darlegte, warum die medizinisch nicht indizierte Vorhautbeschneidung gegen die Normen des säkularen Rechtsstaats verstößt. [...] 

HIER im Originalartikel weiterlesen. (gbs)

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