jüdische Beschneidung, Foto: Wikipedia
BERLIN. (hpd) Das Kölner „Beschneidungsurteil“ löste ein großes mediales Echo aus. Fast alle größeren überregionalen Zeitungen Deutschlands, aber auch Österreichs und der Schweiz berichteten. Der hpd unterhielt sich mit einer Soziologin, die sich seit vielen Jahren mit dieser Thematik befasst.
Es scheint, als wäre das Urteil des Landgerichts Köln wie „aus heiterem Himmel“ gefällt worden. Nichts ist jedoch falscher. Denn in juristischen Kreisen sowie auch und vor allem unter Medizinern wird die männliche Beschneidung seit einigen Jahren diskutiert. Dabei sind, spätestens seit im Jahre 2008 im Ärzteblatt ein Artikel von Holm Putzke u.a. erschien, die Mehrheit der Mediziner in der Diskussion über das Thema. Seit dieser Zeit könnte den Ärzten im Eigentlichen auch die Konsequenz ihres Handelns bewusst sein. Denn bereits 2008 fasst der oben verlinkte Artikel zusammen: „Die bei einer Zirkumzision vorzunehmende teilweise oder vollständige Entfernung der Vorhaut stellt einen nicht nur unerheblichen Substanzverlust dar, sie ist mithin eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit.“ Dabei verweist der Aufsatz im Ärzteblatt bereits auf den Straftatbestand der Körperverletzung nach § 223 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB). [...]
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