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Kontrolle rechtswidriger Polizeigewalt | hpd


Polizeifahrzeug / Foto: Arno Bachert (pixelio)
BERLIN. (hpd) Fünf Organisationen für Menschenrechte und Bürgerrechte haben sich mit einem innenpolitischen Problem beschäftigt und Mindestanforderungen für eine tatsächlich unabhängige und kompetente Kontrollinstanz zur Untersuchung von rechtswidriger Polizeigewalt vorgelegt.

Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., Humanistische Union e.V. vereinigt mit Gustav Heinemann-Initiative, Internationale Liga für Menschenrechte, das Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. haben ein Grundsatzpapier vorgelegt, dass sich mit dem Defizit der unzureichenden Aufklärung rechtswidriger Gewaltanwendung durch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte befasst. Das sei ein strukturelles Problem und bürgerrechtlich nicht hinnehmbar.
Die Einführung einer allgemeinen Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete, wie sie in Berlin erfolgt, könne nur einen ersten Schritt bei der Bearbeitung dieses Problems darstellen. Sie erleichtere es zumindest, die Akteure rechtswidriger Übergriffe zu identifizieren. Daneben gebe es eine Vielzahl von selbstorganisierten Aktivitäten, die eine wichtige Rolle bei der Kontrolle von polizeilichem Handeln einnehmen. Dazu gehören Demonstrationsbeobachtungen ebenso wie Untersuchungskommissionen, die zur Aufklärung bestimmter Fälle von Polizeigewalt oder Todesfällen im Polizeigewahrsam eingerichtet wurden, wie beispielsweise nach der Tötung von Dennis S. in Berlin Ende 2008 oder dem gewaltsamen Polizeieinsatz bei einer Demonstration gegen Stuttgart 21 im Herbst 2010. [...]

HIER im Originalartikel weiterlesen. (hpd)

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