| Foto: 123RF Stock Photo |
Sterbehilfe – Am vergangenen Freitag hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass ein generelles Suizidhilfeverbot im ärztlichen Standesrecht unzulässig ist. Das teilte gestern die Bundeszentralstelle Patientenverfügung mit. Das Berliner Gericht entschied nach Auskunft der beteiligten Anwaltskanzlei, dass ein generelles und ausnahmsloses Verbot im Standesrecht mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht vereinbar sei. Ein allgemeines Verbot ist damit gekippt.
Das Urteil bedeutet auch eine Niederlage für den Präsidenten der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, und ersten Gegenwind für einen von ihm vorangetriebenen Beschluss des 114. Bundesärztetages in Kiel 2011. Dort war über eine Verschärfung der Berufsmusterordnung abgestimmt worden, welche der Vorstand der Bundesärztekammer eingebracht hatte. [...]
HIER im Originalartikel weiterlesen. (wissenrockt.de)
HIER im Originalartikel weiterlesen. (wissenrockt.de)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen