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Kampagne gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz

Antidiskriminierungsbestimmungen müssen auch in kirchlichen Einrichtungen gelten!
(29.02.2012)
Die europäischen Antidiskriminierungsbestimmungen müssen auch in kirchlichen Einrichtungen gelten! Dies ist Ziel der Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“ (GerDiA), die am heutigen Mittwoch gestartet ist. Sprecherin der Kampagne ist die ehemalige SPD-Spitzenpolitikerin Ingrid Matthäus-Maier. Sie betrachtet die „offensive Ausgrenzungspolitik kirchlicher Betriebe“ als einen „Skandal, der nicht weiter hingenommen werden darf“.

Zentrale Forderung der Kampagne ist es, „die Religions- und Weltanschauungsfreiheit in allen öffentlich finanzierten Sozialeinrichtungen zu gewährleisten“. Das kirchliche Arbeitsrecht führe hier zu „offenkundigen Verstößen gegen das Grundgesetz“. Religionsgesellschaften dürften sich nicht in die private Lebensführung ihrer Angestellten einmischen. Zudem müssten die dort Beschäftigten „die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer haben, also einen Betriebsrat bilden und streiken dürfen“.

„Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum für Caritas und Diakonie andere Bestimmungen gelten sollten als für die Arbeiterwohlfahrt“, erklärt GerDiA-Sprecherin Ingrid Matthäus-Maier. Der „besondere Tendenzschutz“ für Religionsgemeinschaften nach Paragraph 118, Absatz 2 des Betriebsverfassungsgesetzes müsse ersatzlos gestrichen werden.

Konzipiert wurde die Kampagne vom Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) und der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs). Die Initiatoren hoffen auf breite gesellschaftliche Unterstützung. „Viele Menschen empfinden es als unhaltbaren Zustand, dass in Krankenhäusern und Altenheimen das Personal nach der Religionszugehörigkeit eingestellt wird“, meint IBKA-Vorsitzender René Hartmann. „Eine derartige Diskriminierung von Konfessionslosen und Andersgläubigen ist nicht hinnehmbar.“ [...]

HIER im Originalartikel weiterlesen (gbs)

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