Navigation

Bundesarbeitsgericht bestätigt Sonderrecht für Kirchen


Foto: Christoph Hoffmann, wikipedia.de
"Immer wieder werden kirchliche Mitarbeiter aus moralischen Gründen gekündigt. Das Bundesarbeitsgericht hat den Kirchen darin erneut Recht gegeben.
Katholische Arbeitgeber können Arbeitnehmer grundsätzlich kündigen, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten. Doch müssen sie nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts dabei sorgfältig zwischen den Grundrechten der Kirchen und den Freiheitsrechten der Arbeitnehmer abwägen. Das entschieden die höchsten Arbeitsrichter am Donnerstag und folgten damit der bisherigen Rechtsprechung, die den Kirchen einen Sonderstatus im Arbeitsrecht einräumt."
[...]

HIER im Originalartikel weiterlesen. (zeit-online)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen