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| Foto: Christoph Hoffmann, wikipedia.de |
Katholische Arbeitgeber können Arbeitnehmer grundsätzlich kündigen, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten. Doch müssen sie nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts dabei sorgfältig zwischen den Grundrechten der Kirchen und den Freiheitsrechten der Arbeitnehmer abwägen. Das entschieden die höchsten Arbeitsrichter am Donnerstag und folgten damit der bisherigen Rechtsprechung, die den Kirchen einen Sonderstatus im Arbeitsrecht einräumt."

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