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Religiöse Äußerungsfreiheit gilt nicht uneingeschränkt

Nun ist es amtlich: Auch Bischöfe müssen hin und wieder bei der Wahrheit bleiben! Das Bundesverwaltungsgericht stellte in einem heute zugestellten Urteil (BVerwG 7 B 41.11) fest, dass "die religiöse Äußerungsfreiheit, auch soweit es um eine Predigt geht, keinen absoluten Vorrang vor den Belangen des Persönlichkeits- und Ehrenschutzes" genießt. Damit hat die dreijährige gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon, und dem Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller ein Ende gefunden.


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HIER im Originalartikel weiterlesen. (gbs)

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